H1 | Rüdiger Born (BNV), Dr. Hans-Joachim Hellwig (Pro-Non), Anita Müller (AVUS), Dr. Bernd Rothenberger (BNV), Prof. Dr. Konrad Reschke (Universität Leipzig), Prof. Dr. Peter F. Schlottke (Universität ... |
H1 | Präambel: Dieser Text stellt die vorläufigen Ergebnisse einer Arbeitsgruppe dar, die 2006 auf Anregung des Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie, Prof. Dr. Schubert, durch... |
H1 | Der vorliegende Text stellt das Zwischenergebnis nach nunmehr neun Treffen dar und wird in der vorliegenden Fassung von allen Autoren mitgetragen. Die Arbeitsgruppe dankt darüber hinaus Prof. Dr. E... |
H1 | Rechtsanwälte, Richter, Fahrerlaubnisbehörden, Begutachtungsstellen für Fahreignung haben es immer häufiger mit Menschen zu tun, die an verkehrspsychologischen Einzel-Maßnahmen teilgenommen haben. ... |
H1 | 1. Geschichte des Begriffes |
H1 | 2. Verkehrspsychologische Therapie (VpT) hat ein rechtlich-normativ definiertes Ziel: die Wiederherstellung bzw. Schaffung der individuellen Voraussetzungen für eine sichere und partnerschaftliche ... |
H1 | 3. Anlass Verkehrspsychologischer Therapie sind in der Regel aktenkundige verkehrsrelevante Normverstöße, nicht Störungen von Krankheitswert. |
H1 | 4. Die Zielgruppe der Verkehrspsychologischen Therapie sind Kraftfahrer mit verkehrsrelevanten Normverstößen in verschiedenen Problembereichen (Alkohol, Drogen, Punkte, Straftaten). |
H1 | 5. Ziel ist eine Veränderung rechtlich sanktionierter Verhaltensweisen im (Straßen-)Verkehr, mit therapeutischen Mitteln, ohne dass damit notwendigerweise der Anspruch einer Gesamtveränderung im Si... |
H1 | 6. Verkehrspsychologische Therapie wird nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung oder anderer Gesundheitsversicherungssysteme abgerechnet. |
H1 | 7. Die Verkehrspsychologische Therapie ist eine eigenständige Maßnahme und verknüpft drei verschiedene Perspektiven: die klinische (diagnostisch und psychotherapeutisch), die verkehrpsychologische ... |
H1 | 8. Verkehrspsychologische Therapie arbeitet nach wissenschaftlich begründeten Standards der Verkehrspsychologie und Klinischen Psychologie. |
H1 | 9. Als relativ junger, aus der Praxis heraus entwickelter Therapieansatz ist die Verkehrspsychologische Therapie auf eine Begleitung durch die wissenschaftliche Forschung angewiesen. |
H1 | 10. Verkehrspsychologische Therapie erfordert fahreignungspezifische, prozessbegleitende Diagnostik. |
H1 | 11. Inhalt der Verkehrspsychologische Therapie ist die Verbesserung von individuellen Verhaltensweisen und verkehrsrelevanten Einstellungen (Selbstregulation) im Interesse der allgemeinen Verkehrss... |
H1 | 12. Verkehrspsychologische Therapie ist anlassbezogen, Interventionen erfolgen auf der Grundlage einer spezifischen Indikation und einer individuellen Therapieplanung, schwerpunktmäßig in Form von ... |
H1 | 13. Verkehrspsychologische Therapie wird von therapeutisch qualifizierten Verkehrspsychologen durchgeführt. Diese dokumentieren und überprüfen ihre Arbeit nach dem Modell der kontrollierten Praxis ... |
H1 | 14. Der Therapieprozess wird in Abschlussbescheinigungen dokumentiert, ohne gutachterliche Aussagen zu präjudizieren. |
H1 | 15. Verkehrspsychologische Therapie hat ihre Wirksamkeit am Kriterium der Legalbewährung nachgewiesen. |
H1 | 16. Verkehrspsychologische Therapie erfolgt im Kontext einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit Juristen, Medizinern und Verwaltungsfachleuten. |
H1 | 17. Verkehrspsychologische Therapie erfordert die personelle und institutionelle Trennung vom Prozess der Begutachtung. Therapeuten müssen finanziell unabhängig vom Ergebnis ihrer Therapie und fach... |
H1 | 1 Ursprünglich war geplant, diesen Text im Rahmen des Kommentars zu den „Begutachtungslinien für Kraftfahrereignung“ zu veröffentlichen. Da aber damit ein „Kommentar“ zu Inhalten abgegeben würde, d... |
H3 | Leere Überschrift |
H3 | Leere Überschrift |
(Nice to have)