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...Vz5hypQiK6VmiVaqnac/1628018380_large.jpg | Duncker & Humblot Reprints / Das Ausländische Armenwesen. - Emil Münsterberg Kartoniert (TB) | |
...ges_shop/B00/000/000/B00000000510891.jpg | Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Tourismus - Sonstiges, Note: 1,0, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn, Veranstaltung: Personenverkehr, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Luftverkehrsmarkt hat sich in den vergangenen 50 Jahren sehr gut entwickelt. Durch die Attentate vom 11.09.2001, den Irak-Krieg, SARS und die lahmende Konjunktur waren die letzten 3 Jahre jedoch die wirtschaftlich verheerendsten in der Geschichte der Luftfahrt.1 Obwohl auch die Luftverkehrsindustrie als Antriebsmotor der Globalisierung angesehen wird, ist der Luftverkehrsmarkt selbst ein regulierter Markt. Nationalstaaten beschützen ihre Fluggesellschaften, ausländische Investoren und effektivere Anbieter werden künstlich ferngehalten und Verkehrsrechte werden von den Regierungen bilateral ausgehandelt. Diese Tatsachen wirken sich nicht zuletzt auch auf den Kunden in Form von höheren Preisen und weniger Angeboten aus. Die Ära der bilateralen Verträge hat innerhalb der EU mit Beginn der Liberalisierung des Europäischen Luftverkehrsmarktes ein Ende gefunden. Nun muss der Verkehr der Gemeinschaft mit Drittländern neu geregelt werden.
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 05.11.2002,2 welcher die bilateralen Open-Sky Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und einigen Mitgliedstaaten der EU als gesetzeskonträr ansieht, war ein erster wichtiger Schritt in die Richtung eines Transatlantischen Luftverkehrsabkommen zwischen den USA und der EU. Dieses Urteil war in vielerlei Hinsicht ein, von Praktikern und Beobachtern des Luftverkehrs, lange erwarteter Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Normalisierung und Liberalisierung der globalen Luftverkehrsindustrie.
Diese Arbeit stellt zuerst die Entwicklung der Liberalisierung des Luftverkehrs bis zum heutigen Zeitpunkt dar und wird danach die Auswirkungen einer ¿Open Aviation Areä aufzeigen. (Effenberger, Daniel) | |
...ges_shop/B00/000/000/B00000000510320.jpg | Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für öffentliches Recht), Veranstaltung: Internationales Investitionsrecht und Menschenrechte , Sprache: Deutsch, Abstract: Ausländische Investitionen spielen heutzutage eine nicht mehr wegzudenkende Rolle in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Anfänglich wurden Investitionen durch völkerrechtliches Gewohnheitsrecht kontrolliert und geschützt. Allerdings prägten Unsicherheiten über den Inhalt und Wert gewohnheitsrechtlicher Prinzipien des Auslandsinvestitionsschutzes die Situation im Völkerrecht und stellten ein immer größeres Investitionshindernis in entwicklungsschwachen Ländern dar. Daher erfolgte ab 1959 ein gewisser Rückzug aus dem Völkerrecht und es wurden zahlreiche Bilaterale Abkommen (BITs) geschlossen, welche klare Maßstäbe für niedergelassene Investitionen aufstellen.
Als Vorläufer der bilateralen Abkommen entwickelten sich bereits 1855 in den USA so genannte ¿Freundschaftsverträge für Handel und Schifffahrt¿ (FCNs)1, welche erste Regelungen über den Schutz von Investitionen enthielten. Diese FCNs entwickelten sich weiter und enthielten für ausländische Investoren immer detaillierter Vorschriften. Daneben gibt es heute zahlreiche bilaterale, regionale und sektorale völkerrechtliche Verträge, Organisationen und Schiedsgerichte, welche alle versuchen, teils unabhängig teils in Zusammenarbeit, dem Schutz von Investitionen ein einheitliches Gesicht zu geben. 1948 versuchte man durch die Havanna Charta erstmals ein komplexes multilaterales Investitionsabkommen zu schaffen.
Von 1995 bis 1998 gab es die große Hoffnung, die OECD sei dafür das geeignete Forum. Es wurde versucht, das Multilateral Agreement on Investment (MAI) auszuhandeln. Doch diese Hoffnung zerschlug sich nach dreijähriger Verhandlungsphase. Die Augen richteten sich sodann auf die Welthandelsorganisation (WTO), welche am 13.12.1996 auf der ersten Ministerkonferenz (MK) in Singapur entschied, die Wechselbeziehungen zwischen Handel und Investition zu untersuchen. Auf der vierten WTO-MK in Doha, 2001, wurde vereinbart, dass nach der fünften MK Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen beginnen sollen.2 Auf der fünften MK in Cancún/Mexico, 2003, konnte allerdings aus verschiedenen Gründen keine Einigung erzielt werden.3 Im Juli 2004 wurde von den WTO-Mitgliedern im
¿JULY Package¿ beschlossen, keine Verhandlungen mehr für ein Investitionsabkommen in der DOHA Runde auszuführen.4
Wie gesehen, war es bis jetzt noch nicht möglich, ein einheitliches multilaterales Investitionsrecht zu gestalten. (Schoener, Tobias) | |
...ges_shop/B00/000/001/B00000001512142.jpg | Suárez Gonzalez, Denis: Der Zusammenhang zwischen Zahlungsbilanz und Wechselkurs in der internationalen Verflechtung der Marktwirtschaften | |
...RAH63NSUDEoChuVI8/166715795744_large.jpg | Ausländische Volksmelodien - Friedrich Silcher Kartoniert (TB) | |
...flnfx7e1D2frqh5p4/254182941810_large.jpg | CASIO SL-320TER+ Taschenrechner 12-stellig Solar/Batterie, Währungsumrechnung, Steuerberechnung | |
...BJvIR711a5NlyUOZWw/1627682220_large.webp | Das Bgb Für Ausländische Studierende - Übungen Zu Rechtssprache Und Methodik - Susan Lippmann Lydia Scholz Kartoniert (TB) | |
...ges_shop/B00/000/000/B00000000510642.jpg | Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Recht der Familie und Jugendhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Kindschaftssachen sorgen vor allem in der Öffentlichkeit immer wieder für Zündstoff. In den Medien wird häufig von Fällen berichtet, in denen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, was für den ¿Normalbürger¿ so erstmal nicht nachvollziehbar ist und sich demzufolge dann häufig eine Welle der Empörung breit macht.
Inwieweit sind Staat und Jugendamt berechtigt in die elterliche Sorge einzugreifen und was muss passieren, dass Eltern eine Beschneidung ihres elterlichen Erziehungsrechts erfahren? Warum werden Eltern ihre Kinder ¿weggenommen¿? Oftmals glaubt man zu wissen, was Recht ist, zumindest, wenn es deutsche Kinder betrifft. Bei ausländischen Kindern, die in Deutschland leben, schwebt immer ein Stück Ungewissheit mit. Man ist sich unsicher, welches Recht greift und ob überhaupt der deutsche Staat für diese Kinder zuständig ist.
Grundlegend für diese Ausarbeitung ist der Fall J. , bei dem es um ein in Deutschland lebendes ausländisches Kind geht, dem durch die Beschneidung seiner Genitalien eine Verstümmelung dieser droht.
Zum einen sollen Eltern ihre Kinder vor Gefahren schützen, zum anderen setzen sie sie diesen aber, wie in diesem Fall, häufig selber aus. Hier stellt sich dann die Frage, inwieweit und mit welchen Mitteln diesen, deutschen wie auch ausländischen Kindern, geholfen werden kann und sie geschützt werden können.
Aus dieser Thematik ergeben sich folgende zentrale Fragen:
Steht es dem Staat zu, die elterlichen Rechte und somit das elterliche Erziehungsrecht zu beschnei-den und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
Gelingt es deutschen Gerichten ausländische Minderjährige vor Gefahren zu schützen und welche gesetzlichen Grundlagen gelten diesbezüglich?
Ergänzend dazu stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen der BRD deutschen wie auch ausländischen Minderjährigen genügend Schutz vor Gefahren und der Bewahrung des geistigen und körperlichen Wohls bieten. Zu Beginn dieser Ausarbeitung haben wir uns mit dem Thema Genitalverstümmelung befasst, um dem Leser einen Einblick in diese, für den westlichen Kulturkreis doch eher grausame Tradition, zu verschaffen. Im Folgenden soll dann der Fall J. und der Prozessverlauf dargestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die einzelnen Entscheidungen der Gerichte werden dann im Anschluss auf den Fall bezogen sowie auch allgemeingültig beleuchtet und begründet.
Im Anschluss wollen wir uns dann kritisch mit den aufgekommenen Fragen auseinandersetzen und Antworten finden. (Hillenbrand, Daniela~Scheck, Stephanie) | |
...ges_shop/B00/000/000/B00000000510922.jpg | Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Internationale und Monetäre Ökonomik), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Erstarken der Wirtschaftsleistung der Volksrepublik China ist eng verknüpft mit der seit 1994 de facto bestehenden Fixierung der chinesischen Währung Renminbi an den US-Dollar. Sowohl der Exportsektor als auch die Attraktivität des Standortes China für ausländische Investoren profitieren in herausragender Weise von der durch die Fixierung induzierten Stabilität der Währung und der damit verbundenen Planungssicherheit. Die ins Land fließenden Direktinvestitionen beschleunigen den technologischen Aufholprozess, der florierende Außenhandel ist noch immer das wichtigste Standbein der chinesischen Volkswirtschaft. Die Eignung der Währungsanbindung für den staatlich geplanten Aufstieg war vor allem zu Beginn der wirtschaftlichen Öffnung weitgehend unbestritten.
Die steigende Integration Chinas in die Weltwirtschaft und die permanent zu verzeichnenden Zahlungsbilanzüberschüsse legen in den letzten Jahren allerdings zunehmend die Schwächen und Risiken des Festkurssystems offen. Die enormen Dollarreserven setzen den Renminbikurs einem starken Aufwertungsdruck aus. Die zur Vermeidung von Preisanpassungen implementierte Politik der Geldmengensterilisation ist nur mittels repressiver und regulierender Maßnahmen durchsetzbar und mit hohen Kosten verbunden. Aus dem Ausland mehrt sich Kritik an der Praxis der Währungspolitik der chinesischen Zentralbank, da der durch das Währungsregime unterbewertet gehaltene Renminbi vielfach als unlauterer Wettbewerbsvorteil der chinesischen Exportindustrie interpretiert wird.
Auch binnenwirtschaftlich ergeben sich vielfältige Probleme. Mit zunehmender Öffnung wächst die Abhängigkeit Chinas von globalen Wirtschaftsentwicklungen und damit das Risiko, von exogenen Schocks getroffen zu werden. Mit dem Verzicht auf den Wechselkurs als makroökonomische ¿Stellschraube¿ steigt die Gefahr, nicht angemessen auf derartige Störungen reagieren zu können.
Das Spannungsverhältnis zwischen Wechselkurflexibilisierung und dem Beharren auf dem Festkurs bildet den Hintergrund dieser Arbeit, die das chinesische Wirtschaftswunder unter einem monetären Gesichtspunkt beleucht. Die Diskussion umfasst sowohl binnen- als auch außenwirtschaftliche Aspekte. (Nagl, Michael) | |
...ges_shop/B00/000/000/B00000000510743.jpg | Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Sport - Sportökonomie, Sportmanagement, Note: 1,3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre (Mikroökonomie)), Veranstaltung: Sportökonomie, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erklärte 1995 zum einen das bestehende Transfersystem und zum anderen die bis dahin gültigen Ausländerbeschränkungen für unvereinbar mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Mit diesem Urteil waren sämtliche Regelungen dieser Art im gesamten Profisport schlagartig hinfällig. Ab diesem Zeitpunkt konnten ausländische Spieler beinahe unbegrenzt eingesetzt werden, und die Transfersummen, die bei einem Vereinswechsel eines Spielers auch nach Vertragsende an den abgebenden Verein gezahlt werden mussten, fielen weg. Es gab in der Folge lautstarke Proteste der Sportverbände. Die Vereine fürchteten steigende Spielergehälter und die Verbände um die Leistungsstärke ihrer Nationalmannschaften. Es würde zu einer Überflutung der inländischen Vereine mit ausländischen Spielern kommen und die besten Spieler der Welt alle zu einigen wenigen Clubs wechseln. Die fehlende Ablösesumme würde das wirtschaftliche Ungleichgewicht verschärfen und die Ligawettbewerbe daher uninteressant machen. Auch die Ausbildung von Nachwuchsspielern würde durch den Wegfall der Transfersummen nach Ablauf eines Vertrages nicht mehr in ausreichendem Maße stattfinden. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die vorliegende Seminararbeit mit den ökonomischen Auswirkungen des Bosman-Urteils. Dazu wird im folgenden Kapitel zunächst das Bosman-Urteil dargestellt, wobei der Verlauf der Klage sowie weitere im Anschluss an das Urteil folgende Modifizierungen beschrieben werden. Im dritten Kapitel werden die ökonomischen Konsequenzen durch den Wegfall der Transfersummen bei ausgelaufenen Verträgen im Hinblick auf die Allokation der Spieler, die Vertragsgestaltung sowie auf Investitionsanreize untersucht. Das vierte Kapitel beinhaltet eine Erläuterung der aus der Abschaffung der Ausländerklausel resultierenden Folgen. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen dabei neben der Entwicklung des Ausländeranteils vor allem die Auswirkungen auf die Attraktivität der Liga und die Konsequenzen für die Nationalmannschaften. Den Abschluß der Arbeit bildet das fünfte Kapitel mit einer Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Kapiteln. (Schuller, Gert~Janzen, Jan~Schmitz, Anja) | |
...HyfVBhxO3b1O1B4RdXU/1627794756_large.jpg | Ausländische Direktinvestitionen In China: Eine Swot-Analyse Der Unternehmensformen Und Rechtlichen Rahmenbedingungen - Stefan F. Neuhäuser Kartonier | |
...ges_shop/B00/000/001/B00000001511638.jpg | Kirilov, Kalin: Die ausländische Markteintrittsform und der Unternehmenserfolg von KMU im Vergleich zu MNU | |
(Nice to have)