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Meta information

Title
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Whistleblower-Netzwerk – Für besseren Whistleblowerschutz
Missing in the title: besonders
In the title: es
Meta description
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Not within the first 120 characters: es, besonders

HTML content

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Not found in any alt attribute of an image: es, besonders
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Content
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The term is used 2 times in 10450 words.
Too late in the text: besonders (669 word position in the text)
The term appears too little in the text.
Phrase far behind
Well positioned in the text: es (317 position in text)
The searchphrase is completely present in the text completely.
Bold and strong tags
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No strong tag contains the following keyword: besonders
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Headings
(Important)
Not used within the headings: besonders
Perfectly integrated within the headings: es
H1 heading
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Whistleblower-Netzwerk e.V.
Missing keywords in the first H1 heading: es, besonders

Heading structure

Heading levelContent
H1 Whistleblower-Netzwerk e.V.
H2 Leitprinzipien unserer Beratung
H2 1. Auftrag und Grund der Beratungsarbeit
H2 2. Zielgruppe und Voraussetzungen der Inanspruchnahme
H2 3. Grundlagen
H2 4. Beratungssetting
H2 5. Datenschutz und Verschwiegenheit
H2 6. Vernetzung
H2 7. Kontaktmöglichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen bei der Kommunikation
H2 8. Unsere Beratungsangebote
H2 9. Aufgaben und Grenzen der juristischen Beratung
H2 Süddeutsche Zeitung
H2 Der Spiegel
H2 Frankfurter Allgemeine Zeitung
H2 Die Zeit
H2 taz
H2 Correctiv
H2 Stern
H2 Berliner Zeitung
H2 Business Insider
H2 Bild Investigativ
H2 ZDF Frontal
H2 ARD-Rundfunkverbund
H2 Sonstige
H2 Keine Nutzung persönlicher Endgeräte
H2 Verschlüsselungstechniken und -software
H2 Geschützte Kommunikation
H2 Verhalten nach Abgabe der Meldung
H2 Wann ist Whistleblowing durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt?
H2 Wen schützt das Hinweisgeberschutzgesetz? (persönlicher Anwendungsbereich)?
H2 Wie schützt das Hinweisgeberschutzgesetz?
H2 Welche Art der Meldungen sieht das Gesetz vor?
H2 Wo können sich (potenzielle) Whistleblower informieren?
H2 Was ist beim Whistleblowing-Management sonst noch zu beachten?
H3 I support Whistleblower-Netzwerk
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk,
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Einsatz für Transparenz
H3 Einsatz für Gerechtigkeit
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Ich unterstütze Whistleblower-Netzwerk, Duplicate text
H3 Wir unterstützen Hinweisgeber, Behörden und Unternehmen –
H3 Damoklesschwert der Auslieferung am seidenen Faden
H3 Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Deutschland
H3 Organisationsberatung
H3 Politik
H3 #FreeAssange
H3 Ziele
H3 Bildungsarbeit
H3 Ausstellung
H3 Bayrischer Rundfunk
H3 NDR
H3 SWR
H3 WDR
H3 Tor-Browser
H3 Verschlüsselte Datenträger (USB-Stick, externe Festplatte)
H3 Entfernung von Metadaten
H3 Tails – das Komplettpaket für Whistleblower
H3 Emails
H3 Messenger-Dienste (Signal, Threema)
H3 Hinweisgeberportale und elektronische anonyme Briefkästen
H3 Post
H3 Telefon
H3 1. Welche Art von Verstößen oder Missständen können geschützt gemeldet werden?
H3 2. Ist die Aufdeckung von Geschäftsgeheimnissen erlaubt?
H3 3. Kann sich ein Arbeitgeber durch Loyalitäts-, Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitsklauseln vor Whistleblowing schützen?
H3 4. Können auch Verstöße gemeldet werden, die noch nicht eingetreten sind?
H3 5. Muss der Whistleblower seine Vorwürfe bei Abgabe einer Meldung beweisen können?
H3 6. Sind Whistleblower selbst dann geschützt, wenn sie die Informationen auf illegale Weise erhalten haben?
H3 7. Datenschutz und Whistleblowing, ist das nicht ein Widerspruch?
H3 8. Schützt das Hinweisgeberschutzgesetz nur die Angestellten eines Unternehmens oder einer Behörde?
H3 9. Gelten für Beamt*innen andere Regelungen als für Beschäftigte in der Privatwirtschaft?
H3 10. Welche Regelungen gelten für Whistleblower aus dem Geheimschutzbereich?
H3 11. Hebelt das Hinweisgeberschutzgesetz die Schweigepflicht von Rechtsanwält*innen und Ärzt*innen aus?
H3 12. Schränkt das Hinweisgeberschutzgesetz die Verschwiegenheitspflichten von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Sozialarbeiter*innen und vertraulichen Beratungsstellen ein?
H3 13. Gilt der Whistleblowerschutz auch für Familienmitglieder, Kolleg*innen und andere Unterstützer*innen des Whistleblowers?
H3 14. Spielt es eine Rolle, aus welchen Motiven ein Whistleblower eine Meldung abgibt?
H3 15. Schützt das Gesetz auch Whistleblower, die ihre Meldung VOR Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes abgegeben haben oder die Missstände aus der Vergangenheit melden wollen?
H3 16. Warum schützt das Hinweisgeberschutzgesetz nur Hinweisgeber im Arbeitskontext?
H3 17. Vor was schützt das Hinweisgeberschutzgesetz?
H3 18. Müssen Whistleblower beweisen, dass sie aufgrund ihrer Meldung benachteiligt wurden?
H3 19. Drohen Arbeit/Auftraggebern Strafen oder Schadensersatzansprüche, wenn sie Whistleblower drangsalieren?
H3 20. Darf die Hinweisgeberstelle die Identität von Whistleblowern preisgeben?
H3 21. Sind auch anonyme Whistleblower bei späterer Aufdeckung ihrer Identität geschützt?
H3 22. Wie werden Betroffene vor Falschbeschuldigungen beschützt?
H3 23. Gibt es finanzielle Anreize für die Meldung von Missständen?
H3 24. Welche Formen von Whistleblowing gibt es?
H3 25. Wie unterscheidet sich vertrauliches von anonymen Whistleblowing?
H3 26. Muss auch anonymen Hinweisen nachgegangen werden?
H3 27. Müssen Missstände zuerst intern gemeldet werden?
H3 28. An welche externe Meldestelle kann sich ein Whistleblower wenden?
H3 29. Welche Unternehmen müssen interne Meldesysteme einrichten?
H3 30. Muss auch die öffentliche Verwaltung interne Hinweisgeberstellen einrichten?
H3 31. Sind gemeinnützige Organisationen und Vereine zur Einrichtung von Hinweisgeberstellen verpflichtet?
H3 32. Welche Meldewege müssen angeboten werden?
H3 33. Müssen anonyme Meldewege eingerichtet werden?
H3 34. Müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigte über die Möglichkeit zum und die Rechte beim Whistleblowing informieren?
H3 35. Wo erhalten potenzielle Whistleblower Informationen und unabhängige Beratung?
H3 36. Wie erfahren Whistleblower, ob ihren Meldungen nachgegangen wird?
H3 37. Müssen die Betriebs- oder Personalräte bei der Einführung von internen Hinweisgebersystemen eingebunden werden?
H3 38. Müssen die Mitarbeiter einer internen Hinweisgeberbestelle speziell geschult oder ausgebildet sein?
H3 39. Was kostet Unternehmen und Organisationen ein elektronisches Hinweisgebersystem mit Rückkanal?
H3 40. Mit wie vielen internen Meldungen muss ein Unternehmen oder eine Organisation rechnen?
H3 41. Welche Dokumentationspflichten erwarten Unternehmen und Organisationen?
H3 42. Schadet Whistleblowing dem Betriebsklima?
H3 Wann sind Offenlegungen zulässig?
H3 Kann auch die Offenlegung von fragwürdigen Handlungen oder erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße geschützt sein?
H3 Muss sich ein Whistleblower vor einer Offenlegung zunächst an eine (organisations-)interne oder externe (staatliche) Hinweisgeberstelle wenden?
H3 Welche negativen Konsequenzen drohen Whistleblowern bei Offenlegungen?
H3 Wird Whistleblowern der Schutz versagt, wenn sie auf illegalem Weg an ihre Informationen gelangt sind?
H3 Spielt es eine Rolle, aus welchen Motiven der Whistleblower handelt?
H3 Muss der Whistleblower den aufgedeckten Verstoß beweisen können, um Schutz zu erhalten?
H3 Ist eine Offenlegung auch dann geschützt, wenn der Missstand der Öffentlichkeit bereits bekannt ist?
H3 Wie schützen Journalisten ihre Quellen bzw. Informant*innen?
H3 Besitzen Rechtsanwälte und nicht-staatliche Anlauf/Beratungsstellen für Whistleblower ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber staatlichen Ermittlungsorganen?
H3 Unser Newsletter
H4 7.1. Kontaktmöglichkeiten
H4 7.2. Sichere Kommunikation
H4 8.1. Stufe 1: Vorinformation über unsere Webseite
H4 8.2. Stufe 2: Erstkontakt und dessen Vorbereitung
H4 8.3. Stufe 3: Reaktion auf Erstkontakt
H4 8.4. Stufe 4: Vertiefende Beratung
H4 8.5 Stufe 5: Vermittlungen von Informationen zu weiteren Beratungsangeboten
H4 8.6. Stufe 6: Konkrete Unterstützungsmaßnahmen
H4 Folgen Sie uns!
H4 Unterstützen Sie uns!
H4 Aktuelles
H4 Über uns
H4 Service
H4 Mitmachen
H5 Linkedin
H5 X (früher Twitter)
H5 Facebook
H5 Instagram
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Others

Domain
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Missing in the domain: es, besonders
Stop words
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