Einmal jährlich veröffentlicht der TÜV-Verband in der Zeitschrift Technische Überwachung den Anlagensicherheitsreport: Aufzüge, Dampfkessel sowie Druckbehälter und z.B. feuer- oder explosionsgefährdete Anlagen gehören in Deutschland zu den sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen. Ihr Zustand wird nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. In den Report fließen alle Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen ein.
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Einmal jährlich veröffentlicht der TÜV-Verband in der Zeitschrift Technische Überwachung den Anlagensicherheitsreport: Aufzüge, Dampfkessel sowie Druckbehälter und z.B. feuer- oder explosionsgefährdete Anlagen gehören in Deutschland zu den sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen. Ihr Zustand wird nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. In den Report fließen alle Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen ein.
Einmal jährlich veröffentlicht der TÜV-Verband in der Zeitschrift Technische Überwachung den Anlagensicherheitsreport: Aufzüge, Dampfkessel sowie Druckbehälter und z.B. feuer- oder explosionsgefährdete Anlagen gehören in Deutschland zu den sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen. Ihr Zustand wird nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. In den Report fließen alle Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen ein.
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Technische Überwachung
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Einmal jährlich veröffentlicht der TÜV-Verband in der Zeitschrift Technische Überwachung den Anlagensicherheitsreport: Aufzüge, Dampfkessel sowie Druckbehälter und z.B. feuer- oder explosionsgefährdete Anlagen gehören in Deutschland zu den sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen. Ihr Zustand wird nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. In den Report fließen alle Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen ein.
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Einmal jährlich veröffentlicht der TÜV-Verband in der Zeitschrift Technische Überwachung den Anlagensicherheitsreport: Aufzüge, Dampfkessel sowie Druckbehälter und z.B. feuer- oder explosionsgefährdete Anlagen gehören in Deutschland zu den sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen. Ihr Zustand wird nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. In den Report fließen alle Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen ein.
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