/index_htm_files/1667.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/923.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/924.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/170.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/257.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/257.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/257.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1674.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1665.jpg | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/137.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/138.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/139.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/140.png | Carece de atributo ALT | |
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/index_htm_files/142.png | Carece de atributo ALT | |
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/index_htm_files/144.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/145.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/146.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/147.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/149.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/150.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/376.png | Datenübertragung Die Voraussetzung zur Datenübertragung aus dem Finanzverfahren ist die Fälligkeit der Forderung. Lässt der Debitor die Frist zum Ausgleich verstreichen, erfolgt die Übergabe der Forderung aus dem Finanzverfahren an die Vollstreckung. Im Finanzverfahren wird die Information: „Abgabe an Vollstreckung“ hinterlegt und die Forderung an vollkomm übertragen. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/377.png | Vollstreckungsvorankündigung Nach Übertragung der Forderung aus dem Finanzverfahren wird durch vollkomm sofort und automatisch der Druck der Vollstreckungs-vorankündigung ausgelöst. Alternativ können Sie andere Maßnahmen definieren, die automatisch nach der Datenübertragung als erste Vollstreckungsaktivität gestartet werden sollen. Nebenforderungen können immer automatisch weiterberechnet werden. Im Programmumfang von vollkomm sind bereits standardisierte Anschreiben für die verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen ent-halten. Die Dokumente können von Ihnen einfach und ohne fremde Hilfe selbst angepasst werden. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/378.png | Vollstreckungsauftrag Der Wechsel in andere Maßnahmen kann manuell oder automatisch erfolgen. Über das Kontextmenü im ErsuchenManager können Sie auf den einzelnen Schuldner bezogen die Vollstreckungsart manuell wechseln oder einen automatischen Wechsel nach Wiedervorlage-datum anstoßen. Außerdem besteht die Mög-lichkeit festzulegen, ob beispielsweise der Wechsel für alle anstehenden Maßnahmen erfolgen soll oder nur für einen bestimmten Maßnahmenkatalog: Zum Beispiel der Wechsel von der Vollstreckungsvorankündigung zum Vollstreckungsauftrag oder bei eigenen (Amtshilfe-) Ersuchen der Wechsel vom Ersuchen zur automatischen Erinnerung an die ersuchte Verwaltung. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/379.png | Forderungspfändung Soll eine Forderungspfändung beim Schuldner durchgeführt werden, muss im Schuldner-stamm der oder die Drittschuldner hinterlegt werden. Für jeden Schuldner können mehrere Drittschuldner angelegt werden. Zu den Drittschuldnern können persönliche Notizen hinterlegt werden: Beispielsweise bei Bankver-bindungen der Hinweis, dass es sich um ein so genanntes P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) handelt. Ist der Schuldner Vermieter einer Immobilie, dann können mehrere Mieter als Drittschuldner in vollkomm erfasst werden. Die Zuordnung des Forderungsbetrags auf die einzelnen Mieter erfolgt automatisch. Die Dokumente Forderungspfändung und Drittschuldner-Erklärung sind bereits in vollkomm hinterlegt. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/380.png | Wiedervorlagemanagement Wird zu einem Schuldner eine Maßnahme durchgeführt, dann ist die Werkseinstellung für die Wiedervorlage immer ein Monat nach Erfassen der Maßnahme. Diese Einstellung kann an die Bedürfnisse der Verwaltung/ Vollstreckung angepasst werden. Im Ersuchen-Manager können alle nicht erledigten Vorlagen sortiert und angezeigt werden. Im Feld WDV-Text wird die nächste, offene Maßnahme angezeigt. Über das Kontextmenü können Wiedervorlagen schuldnerbezogen manuell bearbeitet werden. Sollen alle Schuldner mit offenen Wiedervorlagen bearbeitet werden, ist das über den automatischen Wechsel der Vollstreckungsart nach Wiedervorlagedatum möglich. Die entsprechenden Dokumente der Folgemaßnahme werden automatisch ge-druckt. Nebenforderungen werden automa-tisch weiterberechnet. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/381.png | Übergeordnetes Aktenzeichen Ist ein Schuldner mit mehreren Vorgängen in vollkomm erfasst, dann können alle oder einzelne Vorgänge zu einem Übergeordneten Aktenzeichen (ÜAZ) zusammengefasst werden. Darüber hinaus können auch mehrere ÜAZ zu einem neuen Übergeordneten Aktenzeichen zusammengefasst werden. Einzelne Forderungen können aus dem ÜAZ wieder herausgelöst werden bzw. das Übergeordnete Aktenzeichen vollständig in seine Einzelforderung wieder aufgelöst werden. Nebenforderungen bleiben immer auf den einzelnen Vorgang bezogen erhalten und werden weiterberechnet. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/382.png | Amtshilfeersuchen Besteht eine Forderung gegen einen Schuldner, der nicht im eigenen Vollstreckungsbezirk an-sässig ist, erfolgt die Beitreibung über die lokale Vollstreckungsbehörde im Rahmen der Amtshilfe. In vollkomm ist das amtliche Verzeichnis der Vollstreckungsbehörden in Deutschland hinterlegt. Über dieses Verzeich-nis erfolgt automatisch die Zuordnung der Vollstreckungsbehörde an Hand des Sitzes des Schuldners. Haben ersuchende und ersuchte Vollstreckungsbehörde im Amtshilfeverfahren eine Anbindung an das andere Verfahren, besteht die Möglichkeit das Ersuchen auf elektronischem Weg über den Datenträgeraus-tausch (DTAUS) zu versenden. Die Dokumente für das Vollstreckungsersuchen (Amtshilfe) und Erinnerung bzw. Sachstandsan-frage sind in vollkomm hinterlegt. Nebenfor-derungen werden automatisch weiterberech-net. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/383.png | eAKTE Jede Verwaltung steht vor der Frage, wie und in welcher Form Dokumente aufbewahrt werden sollen. Dazu kommt noch, dass nicht alle Dokumente in der gleichen Form – also auf Papier gedruckt oder beispielsweise als PDF auf Ihrem PC gespeichert vorliegen. Mit der Archivierung von vollkomm können Sie all Ihre Dokumente schuldner- oder fallbezogen in elektronischer Form verwalten und jederzeit abrufen. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/384.png | INSOLVENZ Meldet einer Ihrer Schuldner die Insolvenz an, ganz gleich ob Verbraucher- oder Regelinsol-venz, dann können Sie die erforderlichen Gesamtvollstreckungsmaßnahmen mit dem Modul durchführen. Alle Forderungen, auch solche die noch nicht in vollkomm erfasst sind, können bearbeitet werden (Nebenforde-rungen werden berechnet). Unser Programm führt Sie automatisch durch die einzelnen Verfahrensschritte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Fristen. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/385.png | RATENZAHLUNG Immer häufiger sind Schuldner nicht in der Lage, Forderungen sofort und vollständig zu begleichen. Ratenzahlungsvereinbarungen sind daher ein sinnvolles und immer häufiger genutztes Element zum Ausgleich der Forderung. Mit dem Modul RATENZAHLUNG können Sie alle wichtigen Schritte beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen in vollkomm dokumentieren und überwachen. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/386.png | SACHAUFKLÄRUNG Mit dem Modul Sachaufklärung können Sie sofort und ohne Einschränkungen die Vorgaben zur Reform der Sachaufklärung umsetzen. Wir erleichtern und beschleunigen mit unserem Modul Ihre Suche von Personen im Vermögens- und/oder Schuldnerverzeichnis und die Abnah-me der Vermögensauskunft – übrigens auch als Sofortabnahme vor Ort (mit dem Außendienst-modul VB-online). Das elektronische Formular zur Abnahme der Vermögensauskunft erstellt automatisch ein Dokument, das anschließend die Daten verschlüsselt über die Kommunika-tionslösung von Governikus an die entsprech-enden Stellen übermittelt. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/388.png | ZWANGSVERSTEIGERUNG Die Zwangsverwaltung bzw. -Versteigerung ist eine Einzelvollstreckungsmaßnahme in das unbewegliche Vermögen des Schuldners. Hat der Gläubiger im Grundbuch Pfandrechte eingetragen, dann ist die Vollstreckung auch im laufenden Insolvenzverfahren möglich. Mit dem Modul ZWANGSVERSTEIGERUNG sind Sie in der Lage, wahlweise die Zwangsversteige-rung oder die Zwangsverwaltung durchzufüh-ren und zu dokumentieren. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/389.png | ZV FORMULAR Mit diesem Modul stellen wir Ihnen die über die Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) vorgeschriebenen Dokumente für die Beantragung der richterlichen Durchsuchungs-anordnung sowie die Beauftragung von Gerichtsvollziehern im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/275.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/419.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1105.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/528.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/529.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1530.jpg | Datenübertragung Die Voraussetzung zur Datenübertragung aus dem Finanzverfahren ist die Fälligkeit der Forderung. Lässt der Debitor die Frist zum Ausgleich verstreichen, erfolgt die Übergabe der Forderung aus dem Finanzverfahren an die Vollstreckung. Im Finanzverfahren wird die Information: „Abgabe an Vollstreckung“ hinterlegt und die Forderung an vollkomm übertragen. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/1531.jpg | Vollstreckungsvorankündigung Nach Übertragung der Forderung aus dem Finanzverfahren wird durch vollkomm sofort und automatisch der Druck der Vollstreckungs-vorankündigung ausgelöst. Alternativ können Sie andere Maßnahmen definieren, die automatisch nach der Datenübertragung als erste Vollstreckungsaktivität gestartet werden sollen. Nebenforderungen können immer automatisch weiterberechnet werden. Im Programmumfang von vollkomm sind bereits standardisierte Anschreiben für die verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen enthalten. Die Dokumente können von Ihnen einfach und ohne fremde Hilfe selbst angepasst werden. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/1532.jpg | Vollstreckungsauftrag Der Wechsel in andere Maßnahmen kann manuell oder automatisch erfolgen. Über das Kontextmenü im ErsuchenManager können Sie auf den einzelnen Schuldner bezogen die Vollstreckungsart manuell wechseln oder einen automatischen Wechsel nach Wiedervorlage-datum anstoßen. Außerdem besteht die Mög-lichkeit festzulegen, ob beispielsweise der Wechsel für alle anstehenden Maßnahmen erfolgen soll oder nur für einen bestimmten Maßnahmenkatalog: Zum Beispiel der Wechsel von der Vollstreckungsvorankündigung zum Vollstreckungsauftrag oder bei eigenen (Amtshilfe-) Ersuchen der Wechsel vom Ersuchen zur automatischen Erinnerung an die ersuchte Verwaltung. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/1533.jpg | Forderungspfändung Soll eine Forderungspfändung beim Schuldner durchgeführt werden, muss im Schuldnerstamm der oder die Drittschuldner hinterlegt werden. Für jeden Schuldner können mehrere Drittschuldner angelegt werden. Zu den Drittschuldnern können persönliche Notizen hinterlegt werden: Beispielsweise bei Bankverbindungen der Hinweis, dass es sich um ein so genanntes P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) handelt. Ist der Schuldner Vermieter einer Immobilie, dann können mehrere Mieter als Drittschuldner in vollkomm erfasst werden. Die Zuordnung des Forderungsbetrags auf die einzelnen Mieter erfolgt automatisch. Die Dokumente Forderungspfändung und Drittschuldner-Erklärung sind bereits in vollkomm hinterlegt. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/1534.jpg | Wiedervorlagemanagement Wird zu einem Schuldner eine Maßnahme durchgeführt, dann ist die Werkseinstellung für die Wiedervorlage immer ein Monat nach Erfassen der Maßnahme. Diese Einstellung kann an die Bedürfnisse der Verwaltung/ Vollstreckung angepasst werden. Im Ersuchen-Manager können alle nicht erledigten Vorlagen sortiert und angezeigt werden. Im Feld WDV-Text wird die nächste, offene Maßnahme angezeigt. Über das Kontextmenü können Wiedervorlagen schuldnerbezogen manuell bearbeitet werden. Sollen alle Schuldner mit offenen Wiedervorlagen bearbeitet werden, ist das über den automatischen Wechsel der Vollstreckungsart nach Wiedervorlagedatum möglich. Die entsprechenden Dokumente der Folgemaßnahme werden automatisch gedruckt. Nebenforderungen werden automatisch weiterberechnet. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/1535.jpg | Übergeordnetes Aktenzeichen Ist ein Schuldner mit mehreren Vorgängen in vollkomm erfasst, dann können alle oder einzelne Vorgänge zu einem Übergeordneten Aktenzeichen (ÜAZ) zusammengefasst werden. Darüber hinaus können auch mehrere ÜAZ zu einem neuen Übergeordneten Aktenzeichen zusammengefasst werden. Einzelne Forderungen können aus dem ÜAZ wieder herausgelöst werden bzw. das Übergeordnete Aktenzeichen vollständig in seine Einzelforderung wieder aufgelöst werden. Nebenforderungen bleiben immer auf den einzelnen Vorgang bezogen erhalten und werden weiterberechnet. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/1536.jpg | Amtshilfeersuchen Besteht eine Forderung gegen einen Schuldner, der nicht im eigenen Vollstreckungsbezirk an-sässig ist, erfolgt die Beitreibung über die lokale Vollstreckungsbehörde im Rahmen der Amtshilfe. In vollkomm ist das amtliche Verzeichnis der Vollstreckungsbehörden in Deutschland hinterlegt. Über dieses Verzeichnis erfolgt automatisch die Zuordnung der Vollstreckungsbehörde an Hand des Sitzes des Schuldners. Haben ersuchende und ersuchte Vollstreckungsbehörde im Amtshilfeverfahren eine Anbindung an das andere Verfahren, besteht die Möglichkeit das Ersuchen auf elektronischem Weg über den Datenträgeraus-tausch (DTAUS) zu versenden. Die Dokumente für das Vollstreckungsersuchen (Amtshilfe) und Erinnerung bzw. Sachstandsan-frage sind in vollkomm hinterlegt. Nebenfor-derungen werden automatisch weiterberechnet. vollkommBASIS | |
/index_htm_files/1537.jpg | eAKTE Jede Verwaltung steht vor der Frage, wie und in welcher Form Dokumente aufbewahrt werden sollen. Dazu kommt noch, dass nicht alle Dokumente in der gleichen Form – also auf Papier gedruckt oder beispielsweise als PDF auf Ihrem PC gespeichert vorliegen. Mit der Archivierung von vollkomm können Sie all Ihre Dokumente schuldner- oder fallbezogen in elektronischer Form verwalten und jederzeit abrufen. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/1538.jpg | INSOLVENZ Meldet einer Ihrer Schuldner die Insolvenz an, ganz gleich ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz, dann können Sie die erforderlichen Gesamtvoll-streckungsmaßnahmen mit dem Modul durch-führen. Alle Forderungen, auch solche die noch nicht in vollkomm erfasst sind, können bearbeitet werden (Nebenforderungen werden berechnet). Unser Programm führt Sie automatisch durch die einzelnen Verfahrensschritte unter Berücksichti-gung der gesetzlichen Vorschriften und Fristen. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/1539.jpg | RATENZAHLUNG Immer häufiger sind Schuldner nicht in der Lage, Forderungen sofort und vollständig zu begleichen. Ratenzahlungsvereinbarungen sind daher ein sinnvolles und immer häufiger genutztes Element zum Ausgleich der Forderung. Mit dem Modul RATENZAHLUNG können Sie alle wichtigen Schritte beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen in vollkomm dokumentieren und überwachen. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/1540.jpg | SACHAUFKLÄRUNG Mit dem Modul Sachaufklärung können Sie sofort und ohne Einschränkungen die Vorgaben zur Reform der Sachaufklärung umsetzen. Wir erleichtern und beschleunigen mit unserem Modul Ihre Suche von Personen im Vermögens- und/oder Schuldnerverzeichnis und die Abnahme der Vermögensauskunft – übrigens auch als Sofortabnahme vor Ort (mit dem Außendienst-modul VB-online). Das elektronische Formular zur Abnahme der Vermögensauskunft erstellt automatisch ein Dokument, das anschließend die Daten verschlüsselt über die Kommunika-tionslösung von Governikus an die entsprech-enden Stellen übermittelt. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/1541.jpg | ZWANGSVERSTEIGERUNG Die Zwangsverwaltung bzw. -Versteigerung ist eine Einzelvollstreckungsmaßnahme in das unbewegliche Vermögen des Schuldners. Hat der Gläubiger im Grundbuch Pfandrechte eingetragen, dann ist die Vollstreckung auch im laufenden Insolvenzverfahren möglich. Mit dem Modul ZWANGSVERSTEIGERUNG sind Sie in der Lage, wahlweise die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung durchzuführen und zu dokumentieren. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/1542.jpg | ZV FORMULAR Mit diesem Modul stellen wir Ihnen die über die Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) vorgeschriebenen Dokumente für die Beantragung der richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie die Beauftragung von Gerichtsvollziehern im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung. vollkommPLUS | |
/index_htm_files/548.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/549.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/550.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/551.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/552.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/551.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1135.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1687.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1688.jpg | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/267.jpg | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1669.png | vollkomm | |
/index_htm_files/1676.png | vollkomm | |
/index_htm_files/1670.png | DataSolution | |
/index_htm_files/1677.png | DataSolution | |
/index_htm_files/1671.png | Produktblätter | |
/index_htm_files/1678.png | Produktblätter | |
/index_htm_files/1672.png | Kundenbereich | |
/index_htm_files/1679.png | Kundenbereich | |
/index_htm_files/1673.png | Impressum | |
/index_htm_files/1680.png | Impressum | |
/index_htm_files/1433.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1636.png | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/726.png | | |
/index_htm_files/527.jpg | Carece de atributo ALT | |
/index_htm_files/1686.png | Carece de atributo ALT | |
(Deseable)